Das girocard-System hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zum führenden bargeldlosen Zahlungssystem
in Deutschland entwickelt. Die girocard ist bei Akzeptanzpartnern und Konsumenten gleichermaßen als
zuverlässiges, sicheres und kostengünstiges Bezahlsystem beliebt und etabliert.
Damit das girocard-System diese Vorteile auch künftig nachhaltig anbieten kann, muss es sich
stetig weiterentwickeln und in der Lage sein, auf neue Bedürfnisse und Anforderungen im Markt
schnell zu reagieren. Nur so lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit des Systems und die breite
Akzeptanz der girocard in den unterschiedlichsten Bezahlsituationen langfristig sichern.
Die Finanzierung der für diese Arbeiten notwendigen Ressourcen gilt es nachhaltig abzusichern. Daher wird im
Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft, deutschlandweit die Einführung eines Kartenzahlungssystem-Entgelts
für alle Zahlungsdienstleister im girocard-System erforderlich.
Für die zentralen Weiterentwicklungs- und Marktbearbeitungsleistungen wird eine sogenannte „girocard
Scheme Manager Fee“ erhoben.
Dieses variable Entgelt bemisst sich am jeweils abgewickelten girocard-Umsatzvolumen und wird zu
Beginn 0,00209% zzgl. gesetzlicher MwSt. des girocard-Umsatzes betragen. Dieser Entgeltsatz gilt mindestens
bis zum 31.12.2027.
Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2027 und danach in einem dreijährigen Turnus eine Überprüfung und
ggf. eine Anpassung des Entgeltsatzes erfolgt. Eine mögliche Anpassung des Entgeltsatzes wird sich dabei
stets an der Erweiterung des Leistungsangebotes und der Entwicklung des girocard-Systems im Markt
orientieren.
Die Einführung dieser Scheme Manager Fee wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) mittlerweile geprüft und positiv als Entgelt eines Kartenzahlverfahrens im Sinne der
Verordnung (EU) 2015/751 (IF-VO) eingestuft.